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Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke



Abgedeckt wird im Kapitel 5 die Auslieferung der QS-Futtermittel an den Kunden mit Straßenfahrzeugen. Anzuwenden ist Kapitel 5 bei Unternehmen, die als Spedition im Auftrag eines Futtermittelherstellers, -händlers oder Lagereibetriebes QS-Futtermittel ausfahren. Anzuwenden ist das Kapitel aber auch bei Futtermittelherstellern, Händlern oder Lagereibetrieben, die mit eigenen Fahrzeugen die Kunden mit QS-Futtermittel beliefern.

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